Regelungen für Schulen ab 16.12.2020
Regelungen ab 16.12.2020:
Laut der Senatorin für Bildung gelten die Regelungen für den 21. und 22. 12.2020 bereits ab dem 16.12. https://bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de „Damit wird, vergleichbar mit der niedersächsischen Regelung, die Schulpräsenzpflicht ab dem 16.12. aufgehoben. D.h. Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob sie weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Schulen stellen Angebote im Distanzlernen sicher. Vom 16.12.-18.12. geplante Klausuren mit Abschluss- und Versetzungsrelevanz können geschrieben werden. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Dienstpflicht der Lehrkräfte und Beschäftigten bleibt unberührt.“ Alle Schülerinnen und Schüler müssen verbindlich am Distanzunterricht teilnehmen. Klassenarbeiten, Klausuren und Projektprüfungen finden wie geplant in der Schule statt.