Maskenpflicht nach den Herbstferien

Maskenpflicht nach den Herbstferien auch im Unterricht: In der gymnasialen Oberstufe müssen Schüler* innen und Lehrer*innen nach den Herbstferien auch im Unterricht eine Maske tragen.

Damit will der Bremer Senat sicherstellen, dass trotz der gestiegenen Zahl der Corona-Infektionen weiterhin Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden kann. Wir bitten um dringende Beachtung dieser neuen Regel, die ab dem 26. Oktober 2020 gilt. / PT

Nähere Informationen: https://bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de

 

Vorheriger Beitrag

Nächster Beitrag