Übergang in die 5. Jahrgangsstufe

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind die 4. Klasse besucht, wählen Sie eine weiterführende Schule aus. Sie haben die Wahl zwischen Oberschulen und Gymnasien. In beiden Schularten können alle allgemeinbildenden Abschlüsse bis hin zum Abitur erreicht werden.

Sie können die weiterführende Schule für Ihr Kind frei wählen

Sie können den Schulstandort frei wählen. Dies gilt auch für die Schulart, wenn Sie am Beratungsgespräch in der Grundschule teilgenommen haben.

Nutzen Sie alle drei Wahlmöglichkeiten

Geben Sie unbedingt drei unterschiedliche Schulen an. Ihre Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Es kann aus Platzgründen vorkommen, dass Ihr Kind nicht an der erstgewählten Schule aufgenommen wird. Dann nimmt es nur am weiteren Aufnahmeverfahren teil, wenn eine Zweit- und Drittwahl angegeben sind. Andernfalls wird es nach einer Beratung durch die Bildungsbehörde einer anderen Schule zugewiesen.

Nutzen Sie alle Beratungsangebote

Die Wahl der weiterführenden Schule ist eine verantwortungsvolle Entscheidung, bei der die Schulen Sie unterstützen können. Ihre Grundschule bietet Ihnen zum Halbjahreswechsel der 4. Klasse Elternsprechtage an. Hier erhalten Sie auch den Anmeldebogen. Im Dezember und Januar finden in den Oberschulen und Gymnasien Informationsabende und Tage der offenen Tür statt.

Die Termine der Informationsveranstaltungen der Schulen finden Sie grundsätzlich auf den Seiten der Senatorischen Behörde.

 

Welche grundlegenden Unterschiede gibt es zwischen Oberschule und Gymnasium?
Oberschule

Das Abitur wird nach 13 Jahren erworben.

Leistungsorientierte Schule für alle Schülerinnen und Schüler.

Gemeinsames Lernen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus.

Fördern und Fordern aller Begabungen.

Klassengröße: 25

Ein Jahrgangsteam begleitet die Klasse durchgängig von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe

Gymnasium

Das Abitur wird nach 12 Jahren erworben.

Erhöhtes Lerntempo für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler.

Gemeinsames Lernen auf einem Leistungsniveau.

Größere zeitliche Belastung: bis zu 35 Unterrichtsstunden pro Woche.

Klassengröße: 30

Eine zweite Fremdsprache ist ab der 6. Jahrgangsstufe verpflichtend.