Aufnahmeverfahren

Die Schulanmeldung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter werden zentral über die Senatorin für Kinder und Bildung gesteuert. Kinder und Jugendliche müssen vor der Aufnahme das Anmeldeverfahren über die beiden Kolleg:innen Frau Ugrar und Herr Hallmann durchlaufen.

Die Anmeldungen für Ukrainische Kinder erfolgt zentral unter dieser Mailadresse mit folgenden Angaben:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse in Bremen, Kontakt (Telefon; Mail)

ankommen@bildung.bremen.de

Die betroffenen Familien seien auf die Webseite der Senatorin für Kinder und Bildung verwiesen, auf der eine gut zu erreichende mehrsprachige Orientierungshilfe für ankommende Familien bereitsteht. In Kürze wird zudem eine mehrsprachige Hotline den Beratungsbedarf der Familien zugutekommen.

Gesundheitsuntersuchung

Ab sofort werden nur noch Kinder und Jugendliche in die Schule aufgenommen, die eine schulärztliche Untersuchung absolviert haben. Die Vermittlung der Untersuchung erfolgt über Frau Ugrar und Herrn Hallmann nach der Anmeldung. Ein zentraler Teil dieser Untersuchung ist der Masern-Impfstatus und die Testung auf Tuberkulose. Personen, die bereits in der Erstaufnahme in Halle 6 oder 7 auf der Bürgerweide aufgenommen wurden, haben durch das Gesundheitsamt eine Erstuntersuchung erhalten und können mit der Vorlage der Bescheinigung problemlos für einen Schulbesuch angemeldet werden. Das gleiche gilt für Personen, die über die LAst und Übergangswohnheime den Weg zu Ihnen finden.