Aufnahmevoraussetzungen

  • Im Gymnasium wird ein/e Schüler*in am Ende der Jahrgangsstufe 9 in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (GyO) versetzt.
  • In der Oberschule wird ein/e Schüler*in am Ende der Jahrgangsstufe 10 der GyO zugewiesen, wenn mindestens folgende Leistungen vorliegen:

1.    Teilnahme in drei Fächern am Unterricht mit erweiterten Anforderungen (E-Niveau), darunter zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik, mit im Durchschnitt befriedigenden Leistungen,

2.    im Durchschnitt ausreichende Leistungen in den restlichen Fächern mit erweiterten Anforderungen (E-Niveau),

3.    im Durchschnitt gute Leistungen in den Fächern mit grundlegenden Anforderungen (G-Niveau) und

4.    im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung.

  • In der Oberschule ist ein Übergang in die GyO nach der Jahrgangsstufe 9 möglich, wenn die/der Schüler*in durchgängig am achtjährigen Bildungsgang zum Abitur teilgenommen hat (Belegung einer 2. Fremdsprache, Teilnahme am Unterricht im E-Niveau in den leistungsdifferenzierten Fächern,  erfolgreiche Teilnahme am zusätzlichen Unterricht).
  • Außerdem sollten mindestens folgende Leistungen vorliegen:

1.    Mindestens ausreichende Leistungen in den leistungsdifferenzierten Fächern,

2.    Mindestens ausreichende Leistungen im zusätzlichen Unterricht ,

3.    im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung.

  • Die Übergangsberechtigung wird in dem jeweiligen Zeugnis ausgewiesen.

Schüler*innen aus Niedersachsen brauchen eine Freistellungserklärung der zuständigen Bezirksregierung.

 

Informationen zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe:

Die Informationsbroschüre „Wege zum Abitur“ der Bildungsbehörde kann hier herunter geladen werden:

http://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/wege-zum-abitur.pdf

 

Die Bildungsbehörde informiert hier über den Übergang in die Oberstufe:

http://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.18062.de